Zunächst einmal zu den Rückzahlungen: Viele Kunden haben 2022 Gas und Strom gespart, die Gründe dafür sind vielfältig. So wurde angesichts der durch den Ukraine-Krieg angespannten Energiebeschaffungslage zum Sparen aufgerufen, aber auch die milde Witterung und ein abnehmender Home Office-Trend trugen zu deutlich sinkenden Verbräuchen bei.
Dem gegenüber stehen Abschläge, die auf Basis der Verbräuche aus dem Jahr 2021 kalkuliert wurden. Tatsächlich war 2021 ein vergleichsweise kaltes Jahr, in dem Corona-bedingt viele Menschen im Home Office gearbeitet haben. Das Resultat waren erhöhte Verbräuche, die für entsprechend erhöhte Abschläge im Jahr 2022 gesorgt haben. Vor diesem Hintergrund ergibt sich für viele Kunden verbunden mit der Jahresverbrauchsabrechnung 2022 eine Rückzahlung.
Nun werden für die Kalkulation der im Jahr 2023 zu zahlenden Abschläge die Verbräuche aus dem Vorjahr herangezogen, allerdings bewertet mit den derzeit hohen Preisen zum 01.01.2023. Letztere sind es auch, die die neuen Abschläge auf das in der Jahresverbrauchsabrechnung ausgewiesene Niveau steigen lassen. Tatsächlich aber ist der in der Jahresverbrauchsabrechnung ausgewiesene Abschlag nur für den Monat Februar 2023 zu bezahlen, da ab März die gesetzlichen Preisbremsen greifen. Über die ab 01. März zu zahlenden Abschläge erhalten unsere Kunden Ende Februar eine gesonderte Information.
Diese Vorgehensweise ist vom Gesetzgeber so vorgegeben. Für Sie besteht aktuell kein Handlungsbedarf, wir informieren Sie rechtzeitig über weitere Schritte.