Stadtwerke Achim setzen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes um

Mit dem Ziel, die Energieversorgung verbraucherfreundlicher zu gestalten, hat der Bundestag im Jahr 2021 mit § 20a Absatz 2 eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verabschiedet. Demnach muss der Wechsel des Stromlieferanten ab dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden technisch abgeschlossen sein. Vertraglich vereinbarte Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert.

Neue Gesetzgebung für Umzüge und Wechsel

Die neuen Regelungen betreffen den Wechselprozess und die technische Abwicklung zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern. Laut Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA) muss diese Regelung deutschlandweit umgesetzt werden. Für uns als Ihr Energieversorger bedeutet das umfangreiche Veränderungen in unseren energiewirtschaftlichen Prozessen und Systemen, gleichzeitig bringt die Novelle auch für Sie als Stromkunde Veränderungen mit sich.

Keine rückwirkende Umzugsmeldung mehr möglich

Bei Umzügen galt bisher für An- und Abmeldungen von Lieferverhältnissen durch Energielieferanten eine Frist von sechs Wochen rückwirkend. Ab dem 6. Juni 2025 müssen Umzüge spätestens 24 Stunden im Voraus gemeldet werden – eine rückwirkende Anmeldung ist nicht mehr erlaubt.  
Was heißt das konkret für Sie? Damit Ihr Umzug problemlos abläuft, empfehlen wir Ihnen, uns mindestens 14 Tage vorher über den Termin Ihres Einzuges, Auszuges oder Ihrer Wohnungsübergabe zu informieren. So vermeiden Sie, dass Ihnen Stromverbräuche in Rechnung gestellt werden, die Sie nicht verursacht haben.    

Um Ihren Umzug reibungslos abzuwickeln, teilen Sie uns bitte folgende Informationen mit:

  • Ihre Kundennummer (falls vorhanden)
  • Adresse der Verbrauchsstelle
  • Name des Vertragspartners
  • Geburtsdatum des Vertragspartners
  • Ein- oder Auszugsdatum
  • Zählernummer
  • Falls bekannt: Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID) 
    Die MaLo-ID ist eine Kennnummer, die jeden Ort, an dem Energie erzeugt oder verbraucht wird, eindeutig kennzeichnet. Sie finden diese Nummer auf Ihrer Stromabrechnung.

Wichtige Tipps für Mieter und Eigentümer:

  • Neuer Wohnsitz: Melden Sie sich mindestens 14 Tage vor Ihrem Einzug bei uns. Bei Hauskauf informieren Sie uns direkt nach der Übernahme des Eigentums und teilen uns den Zählerstand sowie das genaue Datum der Eigentumsübertragung mit.  
  • Zählerstand melden: Teilen Sie uns den Zählerstand Ihres alten Wohnsitzes am Tag der Schlüsselübergabe mit. Dies können Sie schnell und einfach per E-Mail oder telefonisch erledigen.
  • Übergabeprotokoll nutzen: Halten Sie den Zählerstand und das Datum im Übergabeprotokoll fest. Dieses Dokument dient Ihnen als Nachweis für die Übergabe.
  • Als Wohnungsverwalter teilen Sie bitte Ihren Mietern diesen Sachverhalt mit. 

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen kompakt zusammengefasst:

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass alles reibungslos funktioniert. Und wenn doch noch Fragen bestehen? Dann melden Sie sich gern, wir freuen uns auf Sie! 

Kurz zusammengefasst

  • Gemäß einer Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes muss der Wechsel des Stromlieferanten ab dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden technisch abgeschlossen sein.
  • Vertraglich vereinbarte Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert.
  • Umzüge müssen spätestens 24 Stunden im Voraus gemeldet werden, idealerweise 14 Tage im voraus. Eine rückwirkende Anmeldung ist nicht mehr erlaubt.

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