Die Einführung der Gasbeschaffungsumlage wurde kurz vor Inkrafttreten am 30. September 2022 gestoppt, eine entsprechende Information haben Sie als unser Kunde – zusammen mit der Ankündigung der Mehrwertsteuersenkung auf den Gasbezug – Mitte Oktober 2022 erhalten.
Die Stadtwerke Achim haben die Gasbeschaffungsumlage zu keiner Zeit mit ihren Kunden abgerechnet.
Die Speicherumlage – in ihrer Höhe deutlich geringer als die nicht eingeführte Gasbeschaffungsumlage – indes ist wie geplant am 01.10.2022 erstmals erhoben worden. Sie hat ihren rechtlichen Ursprung in §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und dient zur Deckung der Kosten, die dem marktgebietsverantwortlichen Energieunternehmen Trading Hub Europe (THE) durch die Erfüllung seiner Aufgaben im Zusammenhang mit der Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen entstehen. Die Umlage wird vom 01.10.2022 bis 30.06.2022 für alle Abnehmer 0,59 Euro/MWh und wird von uns auf Grundlage der rechtlichen Bestimmungen an unsere Kunden weitergegeben.
Übrigens wird die Gasspeicherumlage immer zum 01.01. und zum 01.07. eines Jahres neu ermittelt, die letzte Umlageperiode beginnt am 01.01.2025. Die Höhe der Umlage wird sechs Wochen vor Beginn der jeweiligen Umlageperiode bekanntgegeben.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Kurz zusammengefasst
- Während die Gasbeschaffungsumlage kurz vor Inkrafttreten am 30. September 2022 gestoppt wurde, ist die Gasspeicherumlage gemäß §35e Energiewirtschaftsgesetz wie geplant am 01.10.2022 erhoben worden.
- Die Umlage wird vom 01.10.2022 bis 30.06.2023 für alle Abnehmer 0,59 Euro/MWh betragen und von uns gemäß gesetzlicher Regelungen an die Kunden weitergegeben.
- Zum 01.01. und zum 01.07. eines Jahres wird die Gasbeschaffungsumlage neu ermittelt, die letzte Umlageperiode beginnt am 01.01.2025.