Durch das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) werden seit 1. Januar 2023 auch Vermietende an den CO2-Kosten fürs Heizen mit fossilen Brennstoffen beteiligt.
Durch das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) werden seit 1. Januar 2023 auch Vermietende an den CO2-Kosten fürs Heizen mit fossilen Brennstoffen beteiligt.