Ab 01. März 2023 gelten die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme, die damit verbundene Entlastung erfolgt über die monatlichen Abschläge. Wie hoch diese ab März ausfallen und wie sie sich berechnen, können Kunden in einem Anschreiben lesen.
Ab 01. März 2023 gelten die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme, die damit verbundene Entlastung erfolgt über die monatlichen Abschläge. Wie hoch diese ab März ausfallen und wie sie sich berechnen, können Kunden in einem Anschreiben lesen.