Wichtiges zur Jahresverbrauchsabrechnung 2024

Die Verbrauchsabrechnung für Ihren Strom-, Gas- oder Wärmebezug im Jahr 2024 ist weniger komplex als in den Vorjahren. Der Grund: Im vergangenen Jahr wurden weniger Maßnahmen seitens des Gesetzgebers erlassen, die Einfluss auf die Abrechnung haben. Dennoch gibt es einiges zu beachten, wie etwa die Umsatzsteuererhöhung auf den Gas- und Wärmebezug oder das CO2-Kosten-Aufteilungs-Gesetz. Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen zur genauen Zusammensetzung Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung 2024.

In der Jahresverbrauchsabrechnung wird wie gewohnt Ihr Verbrauch an Strom, Gas und Wärme im Jahr 2024 zu den jeweils gültigen Preisen abgerechnet. Im folgenden Video haben wir für Sie die einzelnen Seiten Ihrer Abrechnung erklärt.

Ihre Jahresverbrauchsabrechnung kurz erklärt

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Ihre Mehrwertsteuererhöhung auf Ihren Gas- und Wärmebezug

Mit dem Ziel, die Auswirkungen der infolge von Pandemie und Ukraine-Krieg stark gestiegenen Energiepreise abzumildern, wurde die Umsatzsteuer auf die Lieferung von Erdgas und Wärme per 01.10.2022 vorübergehend von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Ab dem 01.04.2024 beträgt der reguläre Umsatzsteuersatz für Erdgas- und Wärmelieferungen wieder 19 Prozent, entsprechend sind die Steuersätze in der Jahresverbrauchsabrechnung getrennt dargestellt. Die Brutto-Abschläge wurden aufgrund der geringen Auswirkungen nicht angepasst. 

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

CO2-Kosten-Aufteilungs-Gesetz

Für den Bezug von Erdgas oder Wärme wird eine CO2-Abgabe fällig. Durch das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) werden seit 1. Januar 2023 auch Vermietende an den CO2-Kosten beteiligt. Als Ihr Energie- oder Wärmelieferant weisen wir die CO2- Kosten ab dem Jahr 2023 auf Ihrer Rechnung aus.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Kurz zusammengefasst

  • In der Jahresverbrauchsabrechnung wird wie gewohnt Ihr Verbrauch an Strom, Gas und Wärme im Jahr 2024 zu den jeweils gültigen Preisen abgerechnet.
  • Ab dem 01.04.2024 beträgt der Umsatzsteuersatz für Erdgas- und Wärmelieferungen nach temporärer Senkung auf 7 Prozent wieder 19 Prozent.
  • Gemäß Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) werden die CO2Kosten für den Bezug von Erdgas und Wärme in Ihrer Rechnung ausgewiesen.
  • Der Februar-Abschlag wird in der zweiten Februarhälfte 2025 fällig.

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