Mehrwertsteuersenkung: Was steckt dahinter?

Angesichts der steigenden Energiepreise hat die Bundesregierung umfangreiche Entlastungspakete beschlossen, um die Bürger zu unterstützen und Arbeitsplätze zu sichern.

Dazu gehören beispielweise der Energiekostenzuschuss für Erwerbstätige, Rentner, Studierende und Fachschüler, ein stabiler CO2-Preis und die Streichung der EEG-Umlage.

Zusätzlich wurde die Umsatzsteuer auf Gas- und Wärmelieferungen von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt, und zwar befristet für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024. Die entsprechende Gesetzesänderung hat am 7. Oktober 2022 die notwendige Zustimmung des Bundesrats erhalten, nachdem bereits der Bundestag am 30. September 2022 die Senkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen beschlossen und die geplante Steuersatzsenkung auf Lieferungen von Wärme über das Wärmenetz ausgedehnt hatte. Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 25. Oktober 2022 trat das Gesetz rückwirkend zum 1. Oktober 2022 in Kraft.

Obwohl die Umsatzsteuersenkung grundsätzlich erst ab dem 01. Oktober 2022 gilt, werden wir unseren Gas- und Wärmekunden den verringerten Steuersatz von 7 Prozent für das gesamte Jahr 2022 in Rechnung stellen können.

Warum? Maßgebend für die Anwendung des neuen Steuersatzes ist der Zeitpunkt, in dem die Leistung als ausgeführt gilt – Energielieferungen an Verbraucher gelten am Ende des Abrechnungszeitraumes als ausgeführt. Das bedeutet, dass Rechnungen für einen Abrechnungszeitraum, der nach dem 30.09.2022 endet, mit 7 Prozent Umsatzsteuer abgerechnet werden können.

Der geänderte Mehrwertsteuersatz ab 1. Oktober 2022 wird in der Jahresverbrauchsabrechnung 2022, die wie gewohnt Ende Januar versendet werden wird, ausgewiesen.

Es besteht kein Handlungsbedarf seitens unserer Kunden.

Kurz zusammengefasst

  • Die Umsatzsteuer auf Gas- und Wärmelieferungen wurde für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt.
  • Die Gas- und Wärmekunden der Stadtwerke Achim werden den verringerten Steuersatz von 7 Prozent für das gesamte Jahr 2022 in Rechnung gestellt bekommen.
  • Der geänderte Mehrwertsteuersatz ab 1. Oktober 2022 wird in der Jahresverbrauchsabrechnung 2022 ausgewiesen.
  • Es besteht kein Handlungsbedarf seitens unserer Kunden.

Das könnte Sie interessieren

Jahresverbrauchsabrechnung 2023: Wissenswertes rund um Abschläge

Dieses Video ist der dritte von insgesamt drei Teilen rund um Ihre Jahresverbrauchsabrechnung. Diese haben zum Ziel, Sie bestmöglich beim […]

Rückblick auf 2022

Energiejahr 2022: Was ist passiert?

Für einen besseren Überblick und um die Jahresverbrauchsabrechnung 2022 besser nachvollziehen zu können, haben wir die wichtigsten Daten für unsere Kunden zusammengestellt.

Zahlungsrückstände: Was ist zu tun?

Sie haben Rückstände bei Ihrem Energieversorger? Wir zeigen Ihnen auf was Sie jetzt tun sollten!