Die Senkung der Umsatzsteuer auf die Lieferung von Erdgas- und Wärmelieferungen seit dem 01.10.2022 haben die Stadtwerke Achim vollumfänglich an ihre Kunden weitergegeben. Die nunmehr anstehende Anhebung des Umsatzsteuersatzes zurück auf 19 Prozent bedeutet bei einem durchschnittlichen Erdgasverbrauch von jährlich 15.000 kWh eine Mehrbelastung von rund 14 Euro pro Monat. Aufgrund dieser geringen Auswirkungen werden die Stadtwerke Achim die Brutto-Abschläge ab April 2024 nicht anpassen.
Sollte eine Anpassung des Abschlags gewünscht sein, können Kunden eine kurze E-Mail an abrechnung@stadtwerke-achim.de senden mit dem Betreff „Erhöhung des Abschlags zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ und Angabe des gewünschten neuen Gesamtbrutto-Abschlagsbetrages. Gewerbetreibende, die einen angepassten Abschlagsplan wünschen, sollen ebenfalls eine E-Mail an abrechnung@stadtwerke-achim.de mit dem Betreff „Zusendung neuer Abschlagsplan ab 15.04.2024“ schicken.
Wichtig: Kunden, die im Stadtwerke Achim Kundenportal registriert sind, können die Anpassung auch dort vornehmen. Grundsätzlich kann sich jeder Kunde der Stadtwerke Achim AG im Kundenportal registrieren und Services nutzen, wie etwa letzte Jahresverbrauchsrechnungen abrufen, seine Verbrauchshistorie einsehen oder persönliche Daten anpassen. Der Zugang zum Kundenportal und zur Registrierung erfolgt über die Website www.stadtwerke-achim.de und die dortige Kachel „Kundenportal“.
Kurz zusammengefasst
- Die Stadtwerke Achim passen die Umsatzsteuer für Erdgas- und Wärmelieferungen ab 01. April 2024 auf 19 Prozent an.
- Es wird keine automatische Anpassung der Brutto-Abschläge geben.
- Kunden, die eine Anpassung der Abschläge wünschen, richten ihr Anliegen an abrechnung@stadtwerke-achim.de.
- Gewerbetreibende, die einen angepassten Abschlagsplan wünschen, senden eine E-Mail an abrechnung@stadtwerke-achim.de.