Jahresverbrauchsabrechnung 2023: Wissenswertes rund um Abschläge

Für das Jahr 2023 hat der Gesetzgeber Regelungen vorgegeben, die Einfluss auf Ihre Jahresverbrauchsabrechnung haben. Dazu gehören insbesondere die Umsetzung der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen sowie das CO2-Kosten-Aufteilungs-Gesetz. Alles Wichtige rund um das Thema Abschläge haben wir für Sie im Folgenden zusammengestellt.

Dieses Video ist der dritte von insgesamt drei Teilen rund um Ihre Jahresverbrauchsabrechnung. Diese haben zum Ziel, Sie bestmöglich beim Nachvollziehen der Jahresverbrauchsabrechnung zu unterstützen. Teil 1 zum Thema Verbrauchsberechnung und Teil 2 rund um das Thema Preisbremsen finden Sie ebenfalls auf dieser Website.

Falls weitere Fragen bestehen, sind wir natürlich wie gewohnt gern für Sie da. Jedoch bitten wir Sie um Ihr Verständnis, wenn dies wegen des derzeit hohen Beratungsbedarfes nicht immer sofort möglich ist.

Kurz zusammengefasst

  • Bei der Jahresverbrauchsabrechnung ziehen wir von den errechneten Verbrauchskosten zuerst den Entlastungsbetrag im Rahmen der Preisbremse ab, bevor die Abschläge, die Sie im Jahr 2023 an uns gezahlt haben, ebenfalls zum Abzug kommen.
  • Der Mehrwertsteuersatz für Gas lag gemäß „Gesetz zur temporären Senkung des Umsetzsteuersatzes auf Gaslieferungen“ 2023 bei 7 Prozent, der Satz für Strom betrug regulär 19 Prozent.
  • Die Einziehung des Februar-Abschlags, der am 15.02.2023 fällig wäre, erfolgt im Laufe der zweiten Monatshälfte. Selbstüberweiser beziehungsweise Dauerauftragskunden überweisen den neuen Abschlag bitte ebenfalls ab der 2. Februarhälfte.

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