Energiesperre: Was passiert genau?

Um zu verhindern, dass sich bei säumigen Kunden hohe Schuldensummen ansammeln, die dann nur schwer wieder abzubauen sind, haben wir Zahlungsrückstände unserer Kunden stets im Blick. Wichtig ist uns dabei ein fairer Ausgleich zwischen wirtschaftlichem Handeln und den Bedürfnissen unserer Kunden.

Schritt 1: Mahnung

Sie erhalten eine Mahnung mit der Aufforderung, den Zahlungsrückstand kurzfristig auszugleichen. Dazu haben Sie maximal vier Wochen Zeit. Mit der Mahnung klären wir Sie bereits über die möglichen Folgen auf, sollten Sie die Zahlung nicht rechtzeitig leisten.

Unser Tipp: Wenn Sie jetzt handeln, haben Sie noch genügend Zeit, mit uns und anderen Ämtern zu sprechen. So können wir gemeinsam nach Lösungen suchen, um eine Energiesperre und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Schritt 2: Ankündigung eines Sperrtermins

Gleichen Sie den Betrag nicht aus, erhalten Sie drei Tage vor Einstellung der Energielieferung das Anschreiben „Unterbrechung der Versorgung“ mit Angabe des Sperrtermins. Um zu vermeiden, dass Ihre Versorgung mit Energie unterbrochen wird, müssen Sie spätestens einen Tag vor dem genannten Sperrtermin den angegebenen Forderungsbetrag bar an der Kasse der Stadtwerke Achim AG, Gaswerkstraße 7, 28832 Achim einzahlen.

Ist es Ihnen nicht möglich, vor Ort bei uns bar zu zahlen, können Sie den Forderungsbetrag zum vorgesehenen Sperrtermin auch direkt an den Sperrkassierer entrichten. Bei einer Vor-Ort-Zahlung an den Sperrkassierer entstehen zusätzliche Gebühren in Höhe von 37 Euro. Eine Zahlung durch Überweisung oder Scheckeinreichung ist leider aufgrund der kurzen gesetzlichen Benachrichtigungsfristen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Schritt 3: Sperrung

Sofern Sie den Forderungsbetrag nicht rechtzeitig begleichen, stellen wir unsere Energielieferung an Sie ein. Dies erfolgt durch unseren Sperrkassierer. Dabei entstehen für Sie folgende Kosten:

  • Kosten für die Sperrung: 46 Euro
  • Kostenpauschale für die Entsperrung Strom: 49 Euro
  • Kostenpauschale für die Entsperrung Gas: 74 Euro

Wird uns der Zugang zur Zählereinrichtung verweigert oder nicht ermöglicht, müssen wir als letzte Möglichkeit Ihren Hausanschluss vom Netz trennen. Da wir für eine solche Maßnahme eine Tiefbaufirma beauftragen müssen, entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von derzeit rund 1.050 Euro, die zu Ihren Lasten gehen.

Schritt 4: Wiederherstellung der Versorgung

Eine Wiederherstellung Ihrer Versorgung erfolgt erst, nachdem Sie alle Rückstände zuzüglich angefallener Kosten ausgeglichen haben.

Unsere Bitte: Lassen Sie es nicht so weit kommen, setzen Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung!

Wir sind auch telefonisch oder per E-Mail gern für Sie da:
Telefon: 04202 510 – 105
E-Mail: abrechnung@stadtwerke-achim.de

Kurz zusammengefasst

  • Wichtig: Bei Zahlungsrückständen melden Sie sich bitte umgehend bei uns, um Lösungsmöglichkeiten zu besprechen.
  • Kunden mit Zahlungsrückständen erhalten zunächst eine Mahnung, bevor es zur Ankündigung und schließlich auch Umsetzung einer Sperrung kommt.
  • Nach Begleichung der Zahlungsrückstände wird die Sperrung umgehend wieder aufgehoben.

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