Dieses Video ist der dritte von insgesamt drei Teilen rund um Ihre Jahresverbrauchsabrechnung. Diese haben zum Ziel, Sie bestmöglich beim Nachvollziehen der Jahresverbrauchsabrechnung zu unterstützen. Teil 1 zum Thema Verbrauchsberechnung und Teil 2 rund um das Thema Preisbremsen finden Sie ebenfalls auf dieser Website.
Falls weitere Fragen bestehen, sind wir natürlich wie gewohnt gern für Sie da. Jedoch bitten wir Sie um Ihr Verständnis, wenn dies wegen des derzeit hohen Beratungsbedarfes nicht immer sofort möglich ist.
Hier gelangen Sie zu den weiteren Infovideos rund um die Jahresverbrauchsabrechnung 2023
Kurz zusammengefasst
- Bei der Jahresverbrauchsabrechnung ziehen wir von den errechneten Verbrauchskosten zuerst den Entlastungsbetrag im Rahmen der Preisbremse ab, bevor die Abschläge, die Sie im Jahr 2023 an uns gezahlt haben, ebenfalls zum Abzug kommen.
- Der Mehrwertsteuersatz für Gas lag gemäß „Gesetz zur temporären Senkung des Umsetzsteuersatzes auf Gaslieferungen“ 2023 bei 7 Prozent, der Satz für Strom betrug regulär 19 Prozent.
- Die Einziehung des Februar-Abschlags, der am 15.02.2023 fällig wäre, erfolgt im Laufe der zweiten Monatshälfte. Selbstüberweiser beziehungsweise Dauerauftragskunden überweisen den neuen Abschlag bitte ebenfalls ab der 2. Februarhälfte.