Jahresverbrauchsabrechnung 2023: Wichtiges zur Verbrauchsberechnung

Das Jahr 2023 war geprägt von zahlreichen Maßnahmen seitens des Gesetzgebers, die Einfluss auf Ihre Jahresverbrauchsabrechnung haben. Dazu gehören insbesondere die Umsetzung der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen sowie das CO2-Kosten-Aufteilungs-Gesetz. Wie genau sich Ihre Verbrauchsberechnung zusammensetzt und was es aktuell sonst noch zu beachten gilt, erfahren Sie kurz zusammengefasst nachfolgend.

Dieses Video ist der erste von insgesamt drei Teilen rund um Ihre Jahresverbrauchsabrechnung. Diese haben zum Ziel, Sie bestmöglich beim Nachvollziehen der Jahresverbrauchsabrechnung zu unterstützen. Teil 2 zum Thema Preisbremsen und Teil 3 rund um das Thema Abschläge finden Sie ebenfalls auf dieser Website.

Falls weitere Fragen bestehen, sind wir natürlich wie gewohnt gern für Sie da. Jedoch bitten wir Sie um Ihr Verständnis, wenn dies wegen des derzeit hohen Beratungsbedarfes nicht immer sofort möglich ist.

Kurz zusammengefasst

  • In der Jahresverbrauchsabrechnung wird wie gewohnt Ihr Verbrauch an Strom, Gas und Wärme zu den jeweils gültigen Preisen abgerechnet.
  • Wenn Sie Anspruch auf eine Energiepreisbremse haben, ziehen wir den zuvor berechneten Jahresentlastungsbetrag von den errechneten Verbrauchskosten ab. Wie sich der Entlastungsbetrag berechnet, finden Sie am Beispiel Erdgas hier.
  • Aufgrund der unterjährigen Preisanpassungen Gas (Mai und September) gibt es verschiedene Abrechnungszeiträume für Gas- und Wärme-Kunden.
  • Beginnt Ihr Liefervertrag zwischen dem 02.01.2023 und 01.03.2023, wird der Belieferungszeitraum auf der ersten Seite immer mit dem 01.01.2023 beginnen. Ihren Verbrauch rechnen wir selbstverständlich mit dem tatsächlichen Lieferbeginn ab.

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